Wir können Ihnen bei der Organisation Ihrer Hypothek helfen, damit Sie Ihr Haus in Spanien kaufen können. ProCare Estates führt Sie vom Antrag bis zum Fertigstellungstag durch den gesamten Prozess.
Spanien bietet die üblichen Arten von Hypotheken an, mit zusätzlichen auf Expats ausgerichteten Spanischen Hypotheken, die von internationalen Banken und Spanischen Banken angeboten werden.
Der größte Unterschied zwischen Wohn- und Nichtwohnkrediten besteht im maximalen Beleihungswert (Loan-to-Value, LTV), den Banken gewähren. Anwohner können in der Regel bis zu 80% des veranschlagten Immobilienwerts leihen, während Nicht-Anwohner je nach Art der Hypothek auf 60 – 70% LTV beschränkt sind.
Unabhängig davon, ob Sie einen Spanischen oder einen internationalen Hypothekengeber in Anspruch nehmen, benötigen Sie mindestens die folgenden Artikel:
Sobald Sie Ihre vollständige Akte bei der Bank eingereicht haben und die Underwriter alles verarbeitet haben, unterbreitet Ihnen die Bank ein Hypothekenangebot.
Wenn Sie einen Spanischen Hypothekengeber verwenden, sollten Sie bis zu 10-15% des Gesamtkaufbetrags für verschiedene Transaktionskosten einplanen.
Wohnimmobilien unterliegen verschiedenen Spanischen Steuern, die alle vom Käufer bezahlt werden. Die Transfersteuer beträgt bis zu 10% des Kaufpreises, abhängig vom Standort der Unterkunft. Beispielsweise beträgt die Überweisungssteuer in Madrid 6.1%, in Katalonien und Valencia zahlen Sie jedoch den höchsten 10% -Satz.
Zu den typischen Abschlusskosten zählen Überweisungs- und Stempelsteuern (siehe unten), die Bearbeitungsgebühr und die Eröffnungsgebühr der Bank, eine Notargebühr und eine Registrierungsgebühr sowie eine Gebühr des Bankassessors. Eigentumsübertragungen in Spanien erfolgen durch öffentliche Kaufurkunden, die Notariell beglaubigt sein müssen. Der Verkauf ist erst dann offiziell, wenn der Notario seine Firma Protocolizada verwendet, für die Gebühren anfallen. Sobald der Notar bestätigt, dass alle Dokumente in Ordnung sind, ist die Urkunde steuerfrei.
Alle Spanischen Eigentümer von Wohneigentum sind gesetzlich verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen, um den Wert des Eigentums zu decken. Lebensversicherungen sind nicht obligatorisch, aber viele Kreditgeber verlangen, dass Kreditnehmer Lebensversicherungen abschließen, die ausreichen, um den ausstehenden Hypothekensaldo zu begleichen.
Vielleicht möchten Sie auch eine Hypothekenversicherung abschließen, die Sie schützt, wenn Sie keine Hypothekenzahlungen vornehmen können. Wenn Sie eine aktive Lebensversicherung und eine Hypothekenversicherung abgeschlossen haben, bevor Sie eine Hypothek beantragen, haben Sie möglicherweise sogar Zugang zu besseren Zinssätzen.